OFT GEFRAGT
Bieten Sie auch andere Sprachen an?
Ich persönlich arbeite sowohl beim Übersetzen als auch beim Dolmetschen ausschließlich aus der norwegischen und in die norwegische Sprache Für weitere Sprachen kann ich Ihnen aber gerne erfahrene Kolleginnen und Kollegen vermitteln oder Ihnen ein kompetentes Dolmetscherteam zusammenstellen.
Stellen Sie auch Dolmetscherteams zusammen?
Wenn Sie eine große Veranstaltung mit mehreren Sprachen durchführen, benötigen Sie ein kompetentes und erfahrenes Dolmetscherteam. Gerne kann ich Ihnen für Ihre Veranstaltung ein Team aus erfahrenen und auf Ihr Fachgebiet spezialisierten Dolmetschern zusammenstellen.
Kann ich auch Konferenztechnik buchen?
Gerne kann ich Ihnen bei der Auswahl und Buchung der richtigen Konferenztechnik für Ihre Veranstaltung behilflich sein.
Was kostet Dolmetschen oder Übersetzen?
Übersetzungsdienstleistungen werden in den meisten Fällen auf Grundlage eines Zeilenpreises berechnet. Dabei werden die Normzeilen (55 Anschläge inkl. Leerzeichen) in der Zielsprache zugrunde gelegt. Der Zeilenpreis ist u.a. vom Schwierigkeitsgrad des Textes und der Art der Textvorlage abhängig. Nach vorhergehender Absprache ist auch ein Festpreis möglich.
Für die Beglaubigung wird eine Beglaubigungsgebühr erhoben.
Als Orientierung gelten die Sätze des Justizvergütungsgesetzes JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten).
Dolmetschleistungen werden abhängig von der Art des Dolmetschens, der Einsatzzeit und des Einsatzortes berechnet. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung nach Tagessätzen. Zusätzlich werden ggf. Reisekosten, Anreisehonorar und Tagegeld berechnet. Im Falle einer Aufzeichnung wird ein gesondertes Honorar für die Verwertungsrechte erhoben.
Die Vergütung von Einsätzen bei Gerichten und Notaren orientiert sich an den Sätzen des Justizvergütungsgesetzes JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten).
Alle Preise sind Nettopreise, zuzüglich geltender Mehrwertsteuer.
Was ist bei einer beglaubigten Übersetzung zu beachten?
Legen Sie mir grundsätzlich das Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie vor, damit keine Behörde Zweifel an der Richtigkeit des Ausgangstextes erheben kann, wodurch die Übersetzung für Sie wertlos würde. Bitte beachten Sie, dass ich nur die Richtigkeit einer Übersetzung bestätige, aber nicht die Richtigkeit einer Kopie. Diese Bestätigung wird von öffentlichen Ämtern vorgenommen.
Wie wird übersetzt?
Übersetzungen sind schriftlich und werden von mir aus der norwegischen und in die norwegische Sprache erstellt. Die Beglaubigung der Übersetzung ist ebenfalls für beide Sprachrichtungen möglich. Dabei wird die Übersetzung mit einem Beglaubigungsvermerk und einem Stempel versehen. Für die Beglaubigung wird eine Beglaubigungsgebühr erhoben.
Insbesondere bei größeren Übersetzungsvorhaben oder Übersetzungen mit besonderem Schwierigkeitsgrad wird mit dem „Vier-Augen-Prinzip“ gearbeitet. D.h., dass ein zweiter Übersetzer – also ein zweites Paar Augen – Korrektur liest und die Übersetzung qualitätssichert.
Für weitere Sprachen kann ich Ihnen gerne erfahrene Kolleginnen und Kollegen vermitteln.
Welche Arten der Verdolmetschung gibt es?
Simultandolmetschen
Beim Simultandolmetschen werden Redebeiträge fast in Echtzeit übertragen. Dies erfordert höchste Aufmerksamkeit und Konzentration. Deshalb arbeiten in der Regel mindestens zwei Simultandolmetscher zusammen in einer schallisolierten Dolmetschkabine, die sich regelmäßig abwechseln und gegenseitig unterstützen.
Einsatzgebiete: mehrsprachige Veranstaltungen, Konferenzen, Tagungen, Verhandlungen, Shows, Galas usw.
Konsekutivdolmetschen
Beim Konsekutivdolmetschen erfolgt die Übertragung längerer Redeabschnitte zeitversetzt meist anhand von Notizen (mit einer speziellen Notationstechnik) nach dem Vortrag des Originaltextes.
Einsatzgebiete: Tisch- und Begrüßungsreden, bilaterale Verhandlungen, feierliche Anlässe (Festreden), Vorträge, Führungen usw.
Wegen der nachträglichen Verdolmetschung ist – im Vergleich zum Simultandolmetschen – mehr Zeit einzuplanen.
Verhandlungsdolmetschen
Beim Verhandlungsdolmetschen werden kürzere Textpassagen in Verhandlungs- bzw. Gesprächssituationen zeitversetzt und abschnittsweise in eine andere Sprache übertragen.
Einsatzgebiete: Verhandlungen am Runden Tisch, technische Gespräche (Maschineneinführungen), Tischgespräche usw.
Flüsterdolmetschen (auch: Chuchotage)
Beim Flüsterdolmetschen handelt es sich um eine Sonderform des Simultandolmetschens, die sich nur für bestimmte Situationen eignet. Hierbei steht/sitzt der Flüsterdolmetscher hinter (oder neben) der Person, für die gedolmetscht wird und flüstert ihr die Verdolmetschung zu. Wie beim Simultandolmetschen wird mit mindestens zwei Konferenzdolmetschern gearbeitet – meist nur für einen oder höchstens zwei Zuhörer.
In besonderen Fällen – wie bei Werksführungen, Stadtbesichtigungen usw. – kann mit Personenführungsanlagen auch für kleinere Gruppen gedolmetscht werden. Sie eignen sich jedoch nicht als Ersatz für Dolmetschkabinen im Rahmen größerer Veranstaltungen (Störeffekte durch gleichzeitig sprechende Redner und Dolmetscher sowie sonstige Hintergrundgeräusche).
Mediendolmetschen / Fernsehdolmetschen
Der Dolmetscheinsatz findet im Auftrag eines Medienunternehmens (Fernsehen, Radio usw.) statt. In der Regel kommt hier als Dolmetschtechnik das Simultandolmetschen zum Einsatz.
Vortragsdolmetschen
Verdolmetschung von Vorträgen. Bei einem zweisprachigen Publikum kann dies ggf. durch Konsekutivdolmetschen erfolgen, bei mehr als zwei Sprachen durch Simultandolmetschen.
Video-/Telefondolmetschen
Verdolmetschung über Telefon oder Video setzt die entsprechende Technik voraus, damit eine entsprechende Ton- und Bildqualität gesichert ist.
Wie wird gedolmetscht?
Dolmetschen ist das mündliche Übertragen von einer Sprache in eine andere Sprache.
Ich biete ausschließlich die Sprachkombination Deutsch/Norwegisch – Norwegisch/Deutsch an. Für weitere Sprachen kann ich Ihnen aber gerne erfahrene Kolleginnen und Kollegen vermitteln.
Die Verdolmetschung kann je nach Erfordernis in unterschiedlicher Weise erfolgen.